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a.c.t.i.o.n. - statuten





1. die freiwillige auflösung des vereines kann nur in einer zu diesem zweck einberufenen generalversammlung und nur mit zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen stimmen beschlossen werden.

2. diese generalversammlung hat auch - sofern vereinsvermögen vorhanden ist - über die liquidation zu beschließen. insbesondere hat sie eine liquidatorin zu berufen und beschluß darüber zu fassen, wem diese das nach abdeckung der passiven verbleibende vereinsvermögen zu übertragen hat. dieses vermögen muß, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche zwecke wie dieser verein verfolgt und eine vom finanzamt als gemeinnützig im sinne der bundesabgabenordnung anerkannte körperschaft ist.

 



§ 1 name, sitz und tätigkeitsbereich
§ 2 vereinszweck
§ 3 mittel zur erreichung des vereinszwecks
§ 4 arten der mitgliedschaft
§ 5 erwerb der mitgliedschaft
§ 6 beendigung der mitgliedschaft
§ 7 rechte und pflichten der actionistinnen
§ 8 vereinsorgane
§ 9 die generalversammlung
§ 10 aufgabenkreis der generalversammlung
§ 11 der vorstand
§ 12 aufgabenkreis des vorstandes
§ 13 besondere obliegenheiten einzelner vorstandsactionistinnen
§ 14 die subkooperativen
§ 15 die rechnungsprüferinnen
§ 16 das schiedsgericht
§ 17 auflösung des vereines


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