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orf sagt "artikel 7 - unser recht" ab

der orf sagt die ausstrahlung des von ihm koproduzierten films "artikel 7 - unser recht" ab - mitteilung der ig kultur österreich vom 12.12.05

IG Kultur Österreich
MITTEILUNG 12.12.2005


Zur ORF-Absage des Filmes "Artikel 7 - Unser Recht"

Mit Verwunderung hat nicht nur die IG Kultur Österreich festgestellt, dass der vom ORF koproduzierte Film "Artikel 7 – Unser Recht" nach einer offiziellen Verschiebung des Sendetermins völlig aus der Programmierung des ORF gestrichen wurde. Auf Anfrage beim ORF wurde seitens dieses rechtliche Bedenken angeführt und die Absage wie folgt begründet: "Das Rundfunkgesetz sowie die entsprechende Rechtssprechung verpflichten den ORF im Bezug auf alle seine Sendungen zur Objektivität. Der genannte Film widerspricht diesem Grundgesetz in einigen Aspekten deutlich und darf daher aus rechtlichen Gründen nicht ausgestrahlt werden." (Franz Grabner, Leiter der ORF-Kultur Dokumentarfilmredaktion). Diese unerwartete Kritik erweist sich als sehr erstaunlich, gerade weil eine der Hauptquellen des Dokumentarfilmes öffentlich-rechtliches Fernsehen ist (Archivmaterial des ORF und von RTV Solvenija), was auch lobenden Eingang in Pressemeldungen gefunden hat. Der Standard schrieb z.B. am 29. 9. 2005: "Aus dem Dunkel des Vergessens tauchen wieder Qualitätsprodukte des öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrags auf wie "Teleobjektiv", "Querschnitte", "Club 2" oder die "Stadtgespräche". Aus der Gegenüberstellung der Berichterstattung des lokalen ORF-Landesstudios, der Wiener ORF-Redaktionen und des benachbarten RTV Slovenija entsteht ein eindringliches und entlarvendes Stück Medien- und Zeitgeschichte." (Samo Kobenter)

Der ORF ist nicht nur zu Objektivität (Sachlichkeit unter Vermeidung von Einseitigkeit, von Parteinahme und von Verzerrung der Dimensionen) verpflichtet, auf die sich die Leitung beruft, sondern laut der Programmrichtlinien sollen Programmelemente nicht aus geschlossen werden, die zu kritischem Denken und zur freien Urteilsbildung anregen. Die IG Kultur Österreich legt starke Zweifel an der Infragestellung der Objektivität des Filmes und fordert daher eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung, aufgrund derer festgestellt wurde, dass der Film den Objektivitätskriterien des ORF nicht entspricht. Weiters rufen wir den ORF auf die eigenen Programmrichtlinien zu befolgen und Sendungen nicht von der Ausstrahlung auszuschließen, die sich kritisch mit der Geschichte und der Gegenwart der 2. Republik auseinandersetzen.

updated: 12.12.2005 by werner
 
 
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