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"copy and paste" ist tot

dies ist wahrscheinlich das letzte mal, dass wir einen artikel aus einem online-medium voll übernehmen. war das copy/pasten bis jetzt zwar nicht erlaubt, so konnte mensch doch immer noch artikel übernehmen und höchstens auf eine warnung warten. das wird sich jetzt ändern. folgender orf-artikel belegt, dass sich auf diesem gebiet in zukunft einiges ändern wird, und dass angesichts des ausmaßes der geschehnisse unser redaktionelles problem kaum relevant ist. wie auch immer - wir werden bis auf weiteres genau aufpassen was wir tun und in der kommenden zeit angestrengt nachdenken wie es mit dem theory teil in zukunft weiter gehen wird.
verna/action




"'Copy and Paste' ist tot"

Sagt der ÖJC nach OGH-Urteil | Wortidente Wiedergaben auch verboten, wenn man nicht weiß, dass Text von Mitbewerber stammt


Der Oberste Gerichtshof [OGH] hat laut einer Aussendung des Österreichischen Journalisten Clubs [ÖJC] im Streit zwischen zwei Betreibern von Websites ein Urteil gefällt, das "die bisher bekannte Rechtslage in wesentlichen Punkten neu auslegt".

Entscheidend ist laut ÖJC die grundsätzliche Gleichsetzung von internen Mitteilungen, die ein gemeinnütziger Verein seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, mit einem gebührenpflichtigen, kommerziell geführten Internet-Dienst.

Das treffe alle Vereine, aber auch private Freundeskreise und Institutionen bis hin zur Arbeiterkammer, die ab sofort als Mitbewerber kommerzieller Dienste zu betrachten seien.

"Glatte" Leistungsübernahme
Neu ist der - im Urteil nicht näher definierte - Begriff der "glatten" Leistungsübernahme.

Bisher war nur "direkte" Übernahme von Texten von einem Mitbewerber verboten.

Das neue Urteil verbietet laut ÖJC nun auch wortidente Textwiedergaben, bei denen man nicht weiß, dass sie von einem Mitbewerber stammen. Jede Weiterverbreitung von Internet-Inhalten wird damit zum Glücksspiel.

(anm: der betreffende ogh-entscheid: http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v... )


"Copy and Paste ist tot"
"Eine Sensation" ist laut ÖJC beim Urteil die rechtliche Gleichstellung von Inserat und redaktioneller Berichterstattung:

"Das Mediengesetz, das auf einer grundsätzlichen Unterscheidung beharrt, wird im Sinne dieses Urteils neu zu betrachten sein. Die Medien, die gesetzwidrig ungekennzeichnete, redaktionell aussehende Textinserate verkaufen, werden sich freuen", heißt es vom ÖJC dazu.

Für den vorsichtigen, gesetzestreuen Betreiber von Internet-Seiten ergebe sich daraus "eine zwingende Notwendigkeit, alle Informationen ohne Rücksicht auf deren Quelle und Inhalt neu zu formulieren: 'Copy and Paste' ist tot."

Links auf jene Internet-Seiten, in denen die betreffenden Informationen stehen, sind laut ÖJC hingegen nach wie vor rechtsfrei möglich. Das Weiterverbreitungsverbot ist allerdings losgelöst vom Urheberrecht zu sehen.


updated: 29.06.2003 by werner
 
 
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